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Landesarchivgesetz

Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz – LArchG) wurde am 11. August 1992 vom Landtag verabschiedet. Es bildet die Grundlage des öffentlichen Archivwesens. Das Gesetz macht die Archivierung zur Pflichtaufgabe der Kommunen, sie wird im § 15 des Gesetzes geregelt.

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