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Durchfahrtsverbot für mautverdrängte LKW: Endkonzept liegt vor

Böse überrascht zeigte sich der Erste Stadtrat Wolfgang Genczik, als er jetzt das Endkonzept für die Sperrung der B 5 zwischen Geesthacht und Lauenburg für den LKW-Durchgangverkehr über 12 t auf den Schreibtisch bekam.

„Unserer Forderung auch die Hafenstraße einzubeziehen ist man leider nicht gefolgt“, bedauert Genczik die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Behörden. Hinzu käme, dass durch den Sperrbeginn erst westlich der Kanalbrücke „Horster Damm“ die Betriebe des Lauenburger Industriegebietes in den Aue- und Söllerwiesen nicht unter die Privilegierung für Quell- und Zielverkehre fielen. „Alle Fahrten für LKW die über 75 km hinausgingen, dürfen den Streckenabschnitt zwischen Lauenburg und Geesthacht dann nicht mehr nutzen und müssten längere und teurere Umwege fahren“, erläutert Genczik die Rechtslage der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Er hat bereits das Land aufgefordert, das Sperrkonzept nachzubessern: „Wenn die Sperrung im Bereich der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern angeordnet würde, könnten wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen“, ist sich der Erste Stadt-rat sicher. „Dann wäre die Hafenstraße einbezogen und die LKW könnten vom und ins Lauenburger Industriegebiet uneingeschränkt die Bundesstraßen benutzen.“

Genczik hat neben dem Protestbrief an das Ministerium auch die Lauenburger Industriebetriebe und die IHK zu Lübeck informiert und aufgefordert parallel tätig zu werden. „Nur gemeinsam werden wir noch Nachbesserungen am Sperrkonzept bewirken können“, ist sich Wolfgang Genczik sicher.

Ministerialdirigent Günter Meienberg aus dem Kieler Verkehrsministerium hatte die Stadt jetzt informiert und noch einmal für die eingetretenen Verzögerungen aufgrund der ausgeprägten Komplexität der Verkehrsverhältnisse im süd-östlichen Schleswig-Holstein um Verständnis geworben. Meienberg hatte außerdem berichtet, dass neben den 10 Punkten der eigentlichen Sperrbeschilderung auch 36 Vorankündigungstafeln Bestandteil des Aufstellungskonzeptes seien. Das Kostenvolumen dafür werde sich wohl auf mehr als 180.000 EURO belaufen.

Einen konkreten Aufstellungstermin benannte Meienberg in seinem Brief nicht. Er geht davon aus, dass im Zusammenhang mit dem obligatorischen Ausschreibungsverfahren erst im Herbst 2010 mit einer Realisierung der Maßnahme gerechnet werden könne.