Elbbrücke Lauenburg - B 209: Sperrung des Gehwegs


Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass im November bei einer Bauwerksprüfung der Bahn an der Elbbrücke Lauenburg (Bundesstraße 209) erhebliche Schäden am Gehweg festgestellt wurden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss der Gehweg daher kurzfristig vorübergehend vom 12. Dezember 2025 bis etwa Ende März 2026 voll gesperrt werden.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass am 19. Januar 2026 die ersten Arbeiten auf der B 209-Elbebrücke Lauenburg für die Sanierung des maroden, gesperrten Gehwegs beginnen. Das Einrichten der Umleitungsstrecke hat am 15. Januar 2026 begonnen.

Kraftfahrzeuge
Die Bundesstraße B 209 ist für die Reparaturarbeiten ab 20. Januar im Laufe des Vormittags, wie bereits mitgeteilt, hierfür halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mithilfe einer mobilen Baustellenampel über die Elbebrücke geführt. Die halbseitige Befahrbarkeit verläuft Abschnittsweise (Wanderbaustelle), so dass der Fahrstreifen nicht durchgängig gesperrt ist.

Des Weiteren wird zur verkehrlichen Entlastung der B 209 eine großräumige Umleitungs- und Ausweichbeschilderung - mit Empfehlung einer weiträumigen Umfahrung - über Geesthacht ausgeschildert: Die Umleitung verläuft über die B 5, B 404 über Geesthacht und die A 39, welche in beide Richtungen befahren werden kann.

Radverkehr
Der Radfahrende werden während der Bauarbeiten hilfsweise auf der Fahrbahn geführt. Es wird weiterhin um besondere Rücksichtnahme auf Radfahrende gebeten.

Shuttlebus
Für Fußgängerinnen und Fußgänger steht bereits seit Dezember ein Shuttlebusbetrieb im 20-Minuten-Takt zur Verfügung. Dieser fährt auch weiter täglich zwischen 4:00 Uhr und 22:00 Uhr zwischen den Haltepunkten in Lauenburg an der Haltestelle „Bahnhof“ und in Hohnstorf an der Haltestelle „Am Sportzentrum“.

Hintergrund

Die im Jahr 1951 errichtete kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke führt die Bundesstraße 209 sowie die Eisenbahnstrecke Lübeck–Lüneburg über die Elbe und verbindet Schleswig-Holstein mit Niedersachsen. Das Bauwerk ist im Eigentum der DB InfraGO AG. Die Fahrbahn, die Übergangskonstruktionen der B 209 sowie der Gehwegbelag befinden sich jedoch in der Zuständigkeit des LBV.SH. Der Landesbetrieb setzt die Erhaltungsmaßnahmen um, welche die Straßenbauverwaltung betreffen. Darüber hinaus gewährleistet der LBV.SH die Verkehrssicherheit der Bundesstraße und des Gehwegs. Die federführende Planung der gesamten Brücken-Instandsetzung liegt indes bei der DB InfraGO AG.


Da die Zuständigkeit für die Baumaßnahme nicht bei der Stadt Lauenburg/Elbe liegt und hierzu auch keine Auskünfte erteilt werden können, erhalten Sie alle weiteren Details beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH). Für mehr Informationen bitte <<hier klicken>>.


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E-Mail: elbebruecke.lauenburg@lbv-sh.landsh.de

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