Verlängerung der Fußgängerzone „Alte Wache“ – Umsetzung ab Montag, den 06.07.2026


Nach dem Stadt- und Schützenfest am ersten Juli-Wochenende wird die bereits angekündigte Verlängerung der Fußgängerzone in der Straße „Alte Wache“ umgesetzt. Die bestehende Fußgängerzone wird dann von der südlichen Einmündung der Straße „Am Vorwerk“ (zwischen Alte Wache 10 und 12) bis zur Einmündung in den „Askanierring“ verlängert. Eine Einfahrt mit Fahrzeugen in die „Alte Wache“ ist ab Montag, den 06.07.2026 nur noch zwischen 6 und 9 Uhr morgens erlaubt. An Wochenmarkttagen und am Sonntag ist eine Einfahrt nicht zulässig, wobei Beschickerinnen und Beschicker des Wochenmarktes hiervon ausgenommen werden.

Ladebereiche für die anliegenden Geschäfte werden eingerichtet, Schwerbehindertenparkplätze im unmittelbaren Umfeld der Fußgängerzone geschaffen.

Für die anliegenden Anwohnerinnen und Anwohner, sowie Gewerbetreibende ist es darüber hinaus unter bestimmten Umständen möglich Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese werden durch die Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg (Fachdienst Straßenverkehr) geprüft und ggf. ausgestellt.

Die Stadt Lauenburg/Elbe möchte mit der Verlängerung der Fußgängerzone eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erreichen. Gemeinsam mit den Bemühungen den Umgriff der Alten Wache nachhaltig aufzuwerten und zu einem neuen Zentrum zu entwickeln – beispielhaft seien hier der Neubau des „Stappenbeck“ und die Aufwertung des „Lütten Marktes“ zu den neuen „Lesegärten“ genannt - ist eine autofreie Zone ein wichtiger Baustein.

Die Innenstadt von heute lebt von hochwertigen und nachhaltigen Freiräumen und Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Weg zu einer Revitalisierung unserer Innenstadt ist noch lang, die Erweiterung der Fußgängerzone aber ein weiterer Schritt auf diesem Weg.


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