Beglaubigungen
Kontaktperson
Bürgeramt
Amtsplatz 6
21481 Lauenburg/Elbe
Tel.: 04153 - 5909-325,-340
Fax: 04153 - 5909-199
E-Mail: buergerservice@lauenburg.de
Weitere Informationen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
- wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Eine Beglaubigung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden ist nicht möglich. Wenden Sie in diesem Falle an das zuständige Standesamt, das die erstmalige Urkunde ausgestellt hat.
Vgl. §§ 91, 92 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)