Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 (Baugebiet zwischen Juliusburger Landstraße und Lütauer Chaussee) soll das Planungsziel so ausgerichtet werden, dass neben gewerblichen Ansiedlungen auf einer etwa 15 ha großen Teilfläche auch wohnbauliche Nutzung planungsrechtlich ermöglicht wird. Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Allererste Planüberlegungen werden vorgestellt und die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Planinhalte mit den zuständigen Planerinnen und Planern zu erörtern und Anregungen vorzubringen.
Alle Interessierten sind am Donnerstag, den 18.08.2022, um 19.00 Uhr, hierzu eingeladen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Forum der Albinus-Gemeinschaftsschule, Schulstraße, in Lauenburg/Elbe statt.